Wespennest entfernen: Feuerwehr ist nicht immer zuständig

Auch wenn die Vorstellung für die meisten Anwohner sehr unangenehm ist, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren: Ein Wespennest am Haus zu entdecken, ist zwar nicht schön, in der Regel greifen die Insekten jedoch keine Menschen an. Muss das Nest in jedem Fall weg, wird oft überreagiert und die Feuerwehr eingeschaltet. Wer jedoch ein Wespennest entfernen und dafür die Feuerwehr einschalten will, muss nicht selten mit einer Absage rechnen. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Die Feuerwehr kümmert sich primär um Dinge, welche die reibungslose Funktion der Gesellschaft gefährden und die Entfernung eines nur leidlich störenden Wespennestes gehört gemeinhin nicht dazu.

Übrigens: Bevor der Anwohner jedoch ganz von der Idee absieht, die Feuerwehr einzuschalten, kann er sich bei der Naturschutzbehörde im Landratsamt Fürth  über die Erlaubnis einer Entfernung eines Nestes informieren.

 

Fachgerecht ein Wespennest entfernen: Die Feuerwehr rückt nur selten aus

Damit die Feuerwehr ausrückt, müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine konkrete Gefahr besteht: Darunter fällt die Anwesenheit von kleinen Kindern, Allergikern und eingeschränkt beweglichen kranken oder älteren Menschen. Die Beurteilung der Gefahrenlage obliegt dem Einsatzleiter der Feuerwehr.

 

  • Die Zeit drängt: Wer ein Wespennest durch die Feuerwehr entfernen lassen möchte, muss triftige Gründe dafür angeben, warum das Nest so schnell wie möglich entfernt werden muss – und warum es nicht möglich ist, einen Kammerjäger einzuschalten. Durch die 24/7-Notfalldienste moderner Kammerjäger tritt dieser Fall heutzutage jedoch nur sehr selten ein.

 

  • Es ist keine Selbsthilfe möglich: Damit ist gemeint, dass das Wespennest nicht gemieden, abgesperrt oder anderweitig umgangen werden kann. Doch das ist in den meisten Fällen problemlos möglich, sodass die Feuerwehr ein Wespennest nur dann entfernen wird, wenn es sich um einen wirklich schlimmen Fall handelt. Darunter zählen auch Räume die durchaus nicht zwingend genutzt werden müssen.

Es muss an dieser Stelle wiederholt werden: Wer die Feuerwehr verständigt, um ein Wespennest zu entfernen, wird in der Regel an einen Kammerjäger weiterverwiesen. Da ein Wespennest ja nicht in Sekunden entsteht, ist ein zeitkritischer Einsatz der Feuerwehr im Regelfall auch nicht erforderlich.

Von den Feuerwehren der Stadt Oberasbach werden somit im Regelfall nur Insektenbekämpfungen in städtischen Liegenschaften durchgeführt oder in Notfällen bei denen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Feuerwehr Oberasbach

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